In Notfällen, die den Einsatz der Feuerwehr und/oder des Rettungsdienstes erfordern, setzen Sie einen Notruf über die EU-weit gültige und kostenlose Telefonnummer 112 ab - dies gilt auch für Notrufe mittels Mobiltelefon.
Welche Angaben soll der Notruf enthalten?
WER ruft an? Nennen Sie ihren Namen!
WAS ist passiert? z. B. Brand, Verkehrsunfall, Verletzung, Herzinfarkt, ..
WO ist es passiert? Geben Sie eine möglichst genaue Ortsangabe ab: z. B. Adresse, Kilometerangaben auf Straßen, besondere örtliche Begebenheiten (z. B. Hofeinfahrten); bitten Sie andere um Unterstützung, wenn Sie den Ort nicht genau beschreiben können.
WIE ist die Situation? Gibt es Verletzte? Wenn ja: wie viele und welche Verletzungen? Sind bei Brand noch Personen im Haus eingeschlossen? Sind eventuell Gefahrstoffe ausgelaufen?
WARTEN auf Rückfragen! Warten Sie auf eventuelle Rückfragen der Leitstelle! Das Gespräch wird immmer von der Leitstelle beendet.
Wichtig:
Ruhe bewahren und deutlich sprechen, damit Sie auch verstanden werden.
Sind Ihre Kinder alt genug, dass sie auch alleine zu Hause bleiben können? Dann sollten Sie mit ihnen darüber sprechen, wann und wie ein Notruf abgesetzt wird.
Hinweise für Mobiltelefonbenutzer: Die Benutzung eines Mobiltelefons sollte auch ohne gültige Karte und ohne PIN möglich sein. Falls Sie über Ihren Anbieter gerade keinen Empfang haben schalten Sie ihr Telefon aus und wieder ein und wählen die 112 ohne vorher die PIN einzugeben. Das Telefon sucht dann automatisch das stärkste Netz.
Hinweise für Hör- und/oder Sprachgeschädigte: Die zur Zeit einzige Möglichkeit für Hör- und/oder Sprachgeschädigte um einen Notruf abzusetzen, ist das Notfallfax. Betroffene, die ein Faxgerät besitzen, sollten einen Ausdruck dieser Vorlage und einen Stift immer in der Nähe des Faxgerätes aufbewahren. Im Notfall Ruhe bewahren und den Ausdruck gut lesbar und vollständig ausfüllen und an die Einsatzleitstelle faxen. Die Nummer hierfür lautet ebenfalls 112. Achtung: das Funktioniert nicht in ganz Deutschland.
Der Missbrauch der Notrufnummer ist strafbar.
|