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Dienstgradabzeichen NRW
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Feuerwehrfrau oder Feuerwehrmann wer aus der Jugendfeuerwehr übernommen wird oder die Ausbildungsinhalte der Truppmannausbildung nach FwDV 2, Nummer 2.1.1, erfolgreich absolviert hat.
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Oberfeuerwehrfrau oder Oberfeuerwehrmann wer mindestens 2 Jahre Feuerwehrfrau oder Feuerwehrmann war und die Ausbildungsinhalte der Truppmannausbildung nach FwDV 2, Nummer 2.1.2, erfolgreich absolviert hat.
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Hauptfeuerwehrfrau oder Hauptfeuerwehrmann wer mindestens 5 Jahre Oberfeuerwehrfrau oder Oberfeuerwehrmann war und sich regelmäßig am aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr beteiligt hat.
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Unterbrandmeisterin oder Unterbrandmeister wer mindestens Hauptfeuerwehrfrau oder Hauptfeuerwehrmann oder 1 Jahr Oberfeuerwehrfrau oder Oberfeuerwehrmann war und die Ausbildungsinhalte der Truppführerausbildung nach FwDV 2, Nummer 2.2, erfolgreich absolviert hat.
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Brandmeisterin oder Brandmeister wer mindestens 2 Jahre Unterbrandmeisterin oder Unterbrandmeister war und am Gruppenführerlehrgang nach FwDV 2, Nummer 4.1, am Institut der Feuerwehr erfolgreich teilgenommen hat.
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Oberbrandmeisterin oder Oberbrandmeister wer mindestens 2 Jahre Brandmeisterin oder Brandmeister war und sich regelmäßig am aktiven Dienst und an Fortbildungsveranstaltungen beteiligt hat.
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Hauptbrandmeisterin oder Hauptbrandmeister wer mindestens 5 Jahre Oberbrandmeisterin oder Oberbrandmeister war und sich regelmäßig am aktiven Dienst und an Fortbildungsveranstaltungen beteiligt hat.
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Brandinspektorin oder Brandinspektor wer mindestens Oberbrandmeisterin oder Oberbrandmeister war und den Zugführerlehrgang nach FwDV 2, Nummer 4.2, am Institut der Feuerwehr erfolgreich absolviert hat
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Brandoberinspektorin oder Brandoberinspektor wer mindestens Brandinspektorin oder Brandinspektor war und die Lehrgänge nach FwDV 2, Nummern 4.3 und 4.4, am Institut der Feuerwehr erfolgreich absolviert hat.
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