Dienstgradabzeichen

Dienstgradabzeichen NRW



Feuerwehrfrau oder Feuerwehrmann
wer aus der Jugendfeuerwehr übernommen
wird oder die Ausbildungsinhalte der
Truppmannausbildung nach FwDV 2,
Nummer 2.1.1, erfolgreich absolviert hat.


 

Oberfeuerwehrfrau oder Oberfeuerwehrmann
wer mindestens 2 Jahre Feuerwehrfrau oder
Feuerwehrmann war und die
Ausbildungsinhalte der
Truppmannausbildung nach FwDV 2,
Nummer 2.1.2, erfolgreich absolviert hat.


 

Hauptfeuerwehrfrau oder Hauptfeuerwehrmann
wer mindestens 5 Jahre Oberfeuerwehrfrau
oder Oberfeuerwehrmann war und sich
regelmäßig am aktiven Dienst der
Freiwilligen Feuerwehr beteiligt hat.


 

Unterbrandmeisterin oder Unterbrandmeister
wer mindestens Hauptfeuerwehrfrau oder
Hauptfeuerwehrmann oder 1 Jahr
Oberfeuerwehrfrau oder Oberfeuerwehrmann
war und die Ausbildungsinhalte der
Truppführerausbildung nach FwDV 2,
Nummer 2.2, erfolgreich absolviert hat.


 

Brandmeisterin oder Brandmeister
wer mindestens 2 Jahre Unterbrandmeisterin
oder Unterbrandmeister war und am
Gruppenführerlehrgang nach FwDV 2,
Nummer 4.1, am Institut der Feuerwehr
erfolgreich teilgenommen hat.


 

Oberbrandmeisterin oder Oberbrandmeister
wer mindestens 2 Jahre Brandmeisterin oder
Brandmeister war und sich regelmäßig am
aktiven Dienst und an
Fortbildungsveranstaltungen beteiligt hat.


 

Hauptbrandmeisterin oder Hauptbrandmeister
wer mindestens 5 Jahre Oberbrandmeisterin
oder Oberbrandmeister war und sich
regelmäßig am aktiven Dienst und an
Fortbildungsveranstaltungen beteiligt hat.


 

Brandinspektorin oder Brandinspektor
wer mindestens Oberbrandmeisterin oder
Oberbrandmeister war und den
Zugführerlehrgang nach FwDV 2, Nummer
4.2, am Institut der Feuerwehr erfolgreich
absolviert hat


 

Brandoberinspektorin oder Brandoberinspektor
wer mindestens Brandinspektorin oder
Brandinspektor war und die Lehrgänge nach
FwDV 2, Nummern 4.3 und 4.4, am Institut
der Feuerwehr erfolgreich absolviert hat.